Citation link: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:467-12250
Files in This Item:
File Description SizeFormat
Spiess_Jugendkriminalitaet_in_Deutschland.pdf1.39 MBAdobe PDFThumbnail
View/Open
Dokument Type: Article
metadata.dc.title: Jugendkriminalität in Deutschland : zentrale empirische Befunde
Authors: Spiess, Gerhard 
Institute: Fakultät II Bildung, Architektur, Künste 
Free keywords: Soziale Arbeit, Jugendkriminalität, Kriminalstatistik, Gewalt, Kriminalpolitik
Dewey Decimal Classification: 300 Sozialwissenschaften, Soziologie, Anthropologie
GHBS-Clases: ONJ
Issue Date: 2013
Publish Date: 2018
Journal: SIEGEN:SOZIAL - Analysen, Berichte, Kontroversen (SI:SO) 
Source: Siegen:Sozial : Analysen, Berichte, Kontroversen (SI:SO) Jg. 18, H. 2, 2013, S. 4 - 13
Abstract: 
„Immer jünger, immer brutaler“: Was wissen wir über die Jugendkriminalität - und aus welchen Quellen?
Neben spektakulären Einzelfällen ist die jährliche Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) durch die Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt regelmäßig Anlass zu Medienberichten über die Entwicklung der Sicherheitslage und die besondere Bedeutung der Jugendkriminalität. Die PKS dokumentiert die Zahl der registrierten Fälle, der als tatverdächtig Registrierten sowie bei sog. Opferdelikten der mutmaßlich Geschädigten. Nicht in der PKS erfasst werden allerdings Straftaten im Straßenverkehr, sog. Staatsschutzdelikte, Strafanzeigen oder -anträge direkt an die Staatsanwaltschaft sowie die von Steuerfahndungsstellen, Zollfahndungsstellen und anderen Verwaltungsbehörden eingeleiteten und dort bzw. bei der Staatanwaltschaft abschließend bearbeiteten Verfahren. So erscheint auch der überwiegende Teil der Ermittlungsverfahren wegen Wirtschaftskriminalität nicht in der PKS. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine Anzeigen- und Verdachtsstatistik. Die Prüfung, ob es sich tatsächlich um Kriminalität handelt, obliegt zunächst der Staatsanwaltschaft und abschließend den Gerichten. Um die verschiedenen Selektionsstufen des Prozesses strafrechtlicher Sozialkontrolle von der Anzeigeerstattung bis zur Sanktionierung nachzuvollziehen, müssen deshalb auch die weiteren Justizstatistiken mit herangezogen werden.
URN: urn:nbn:de:hbz:467-12250
URI: https://dspace.ub.uni-siegen.de/handle/ubsi/1225
License: https://dspace.ub.uni-siegen.de/static/license.txt
Appears in Collections:Publikationen aus der Universität Siegen

This item is protected by original copyright

Show full item record

Page view(s)

1,775
checked on Nov 12, 2024

Download(s)

2,308
checked on Nov 12, 2024

Google ScholarTM

Check


Items in DSpace are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.